Trauerfall

Erste Schritte nach dem Todesfall

Was muss ich im Sterbefall meines Angehörigen tun?

Im Folgenden haben wir für Sie zusammengestellt welche Unterlagen im Sterbefall benötigt werden und welche ersten Schritte befolgt werden können.

Wir haben für Sie im Folgenden die ersten Schritte zusammengetragen, die im Sterbefall Ihres Angehörigen befolgt werden können.
Diese unterscheiden sich zum Teil je nach dem Ort des Sterbefalls:

In diesem Falle gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Informieren Sie den Arzt, damit er die Todesbescheinigung ausstellt.
  2. Wenn möglich rufen Sie den Hausarzt an, da nur er die Krankengeschichte kennt. Können Sie Ihren Hausarzt nicht erreichen, wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefon Nummer 116 117.
  3. Halten Sie für den Arzt den Personalausweis des Verstorbenen bereit und eventuell vorhandene Krankenberichte bzw. Patientenakten.
  4. Ist die Todesbescheinigung ausgestellt, rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0521 – 986000 an. Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar. Wir kümmern uns dann um alle weiteren Schritte.

 Der Verstorbene kann auf Wunsch bis zu 36 Stunden zu Hause verbleiben. Es kann bis zu sechs Stunden dauern bis der Arzt bei Ihnen ist, dies ist nicht ungewöhnlich.

In diesem Falle gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Der zuständige Arzt stellt die Todesbescheinigung ca. 3-4 Stunden nach Eintritt des Todes aus.
  2. In den meisten Krankenhäusern haben Sie vor Ort noch die Möglichkeit Abschied zu nehmen, bevor der Verstorbene in den Ruheraum gebracht wird. Sollten Sie keine Möglichkeit haben Abschied zu nehmen, ist dies in unseren Räumlichkeiten möglich.
  3. Sie brauchen nicht auf das Ausstellen der Todesbescheinigung zu warten.
    Rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0521 – 986000 an. Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar. Wir kümmern uns dann um alle weiteren Schritte.

In diesem Falle gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Das Heim hilft Ihnen bei allen notwendigen Schritten. Es informiert auch den Arzt zur Ausstellung der Todesbescheinigung.
  2. In den meisten Fällen muss der Verstorbene noch am gleichen Tag überführt werden, da es keine eigenen Ruheräume gibt. Gerne können Sie unsere Telefonnummer schon im Heim hinterlegen.
  3. Ist die Todesbescheinigung ausgestellt, rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0521 – 986000 an. Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar. Wir kümmern uns dann um alle weiteren Schritte.