bei ledigen Personen:
bei verheirateten Personen:
bei verwitweten Personen:
bei geschiedenen Personen:
Sollten Sie ausländische Urkunden haben, brauchen wir diese jeweils im Original und mit einer beglaubigten Übersetzung. (Auch Namenserklärungen und Registrierscheine benötigen wir.)
Diese Dokumente sollten Sie ebenfalls bereit halten:
Sollten Urkunden – aus welchen Gründen auch immer – nicht zur Verfügung stehen, so können wir bei der Beschaffung helfen. Wir erledigen alle notwendigen Behördengänge für Sie.