Sie benötigen das vollständig geführte Familienstammbuch, da der Gesetzgeber den Nachweis des Personenstandes verfolgt. Sollte das Familienstammbuch nicht vorhanden oder unvollständig sein, sind Einzeldokumente notwendig.
Sie benötigen:
Sollten Sie ausländische Urkunden haben, brauchen wir diese jeweils im Original und mit einer beglaubigten Übersetzung. (Auch Namenserklärungen und Registrierscheine benötigen wir.)
Diese Dokumente sollten Sie ebenfalls bereit halten:
Sollten Urkunden – aus welchen Gründen auch immer – nicht zur Verfügung stehen, so können wir bei der Beschaffung helfen. Wir erledigen alle notwendigen Behördengänge für Sie.
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.